AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der texTDesign Tonya Schulz GmbH
Präambel
Die texTDesign Tonya Schulz GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführerinnen Tonya Schulz und Sandra Söder, Bahnhofsstr. 16, 97653 Bischofsheim i. d. Rhön (nachfolgend „texTDesign“ genannt), bietet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, SEO (Search Engine Optimization), SMM (Social Media Marketing), SEA (Search Engine Advertising), Direktmarketing, Print- und Online-Gestaltung sowie ein Veranstaltungsmanagement an.
Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen texTDesign und den jeweiligen Auftraggebern soweit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln. Aus diesem Grund werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläutert:
Werkleistungen: Werkleistungen sind Leistungen, bei denen texTDesign ein fertiges Werk mit einem konkret vereinbarten Erfolg schuldet.
Dienstleistungen: Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen texTDesign die Erbringung einer Leistung schuldet, jedoch keinen Erfolg.
§ 1 Geltungsbereich
- texTDesign erbringt ihre Leistungen gegenüber ihrem jeweiligen Vertragspartner, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
- Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass texTDesign diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, auch wenn texTDesign nicht noch einmal ausdrücklich auf diese hingewiesen hat.
- Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
- individuelle Vereinbarungen
- diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Änderung der AGB
texTDesign behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. texTDesign wird dem Auftraggeber die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist texTDesign berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
§3 Präsentationen
- Im Rahmen der Vertragsanbahnung stellt texTDesign dem Auftraggeber zum Zwecke des Vertragsschlusses erste konzeptionelle Vorschläge vor und überreicht ihm diese ggfs. zur Ansicht. Diese grafischen Vorschläge erfolgen nur nach gesonderter Absprache bzw. zusätzlicher Vergütung.
- Die Vorschläge dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung durch texTDesign verwendet werden. Nutzungsrechte hieran werden ohne gesonderte Vereinbarung nicht übertragen.
- Auch mit der Zahlung des Präsentationshonorares wird nur der für die Erstellung der Vorschläge angefallene Aufwand vergütet, hierdurch findet keine Übertragung von Nutzungsrechten statt.
§4 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
- Der jeweilige Vertrag kommt durch Unterzeichnung des von texTDesign Angebots durch den Auftraggeber zustande. texTDesign hält sich 30 Tage an ihr Angebot gebunden.
- Der Umfang der von texTDesign zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot/Projekt-/Leistungsbeschreibungen an den Auftraggeber. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen bedürfen der Vereinbarung in Textform.
- Von texTDesign an den Auftraggeber übermittelte Besprechungsprotokolle gelten als verbindlich, wenn der Auftraggeber diesen nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
- texTDesign darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Der Auftraggeber hat bei der Auswahl der Dritten nur ein Mitspracherecht, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Bei den Dienstleistungen von texTDesign hat der Auftraggeber keinen Anspruch darauf, dass die von texTDesign erbrachten Leistungen zu dem angestrebten Erfolg des Auftraggebers führen.
- Der Leistungs- bzw. Erfüllungsort ist in der Regel in den Büroräumen von
§ 5 Rechte von texTDesign
- texTDesign ist dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragenstellung hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person einzusetzen, (soweit gesetzlich zulässig) Daten, die das Auftragsverhältnis betreffen, im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bzw. Vertragsabwicklung zu nutzen und selbst oder durch Erfüllungsgehilfen auf Datenträgern zu speichern und aufzubewahren und nach Beendigung des Vertrages den Namen des Auftraggebers, dessen Logo und die Art der konkreten Tätigkeit als Referenz zu verwenden. Weiterhin ist texTDesign nach ihrer Wahl berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln und/oder an Werbeträgern im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen.
- texTDesign ist zur sofortigen Sperre zu jedweder Leistung berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass gespeicherte/zur Verfügung gestellte/sonstwie vom Auftraggeber überlassene Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen und/oder der begründete Verdacht besteht, dass TexTDesign sich durch eine etwaige Mitwirkung an einer vorbezeichneten Handlungen beteiligen würde. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte texTDesign davon in Kenntnis setzen. texTDesign hat den Auftraggeber von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
- texTDesign schließt die Gewährleistung für die Leistungserbringung der Dritten aus. Sie tritt in diesem Fall jedoch die ihr zustehenden Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber vollumfänglich ab.
- texTDesign ist berechtigt, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, auch für Auftraggeber gleicher oder ähnlicher Branchen tätig zu werden. Es besteht insofern keine Exklusivität und/oder Konkurrenzschutz für den Auftraggeber. Es ist dem Auftraggeber bekannt, dass texTDesign möglicherweise auch Webseiten von direkten oder indirekten Konkurrenten des Auftraggebers betreut, dabei (im Falle der SEO/SEA) ähnliche oder gleiche Suchbegriffe für die Optimierung in den Suchmaschinen verwendet und somit gewisse Keywords und Backlinks für mehrere Auftraggeber zum Einsatz kommen können.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
- Die Pflichten des Auftraggebers ergeben sich aus den jeweiligen einzelnen Angeboten/Projekt-/Leistungsbeschreibungen, den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen.
- Der Auftraggeber stellt texTDesign alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von texTDesign gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen Unterlagen, Daten, Bildern, Texten und sonstigen Inhalten, die er texTDesign zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung stellt, die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt und räumt texTDesign zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen die notwendigen Nutzungsrechte ein.
- Sofern Dritte Ansprüche nach den vorranggegangenen Ziffern gegenüber texTDesign geltend machen, wird texTDesign den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, texTDesign insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, texTDesign bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit texTDesign kein Mitverschulden zur Last fällt.
- Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Vertrag und/oder aus den Umständen des jeweiligen Vertrages. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Auftraggeber folgende Leistungen unentgeltlich:
- Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Prozessbeschreibungen und weitere Informationen vollständig vorlegen.
- Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.
- Er wird unmittelbar nach Vertragsschluss einen zuständigen Ansprechpartner benennen, der sämtliche Fragen der Projektdurchführung beantworten und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen treffen kann.
- Er sorgt dafür, dass die Berater von texTDesign an allen für die Leistungserbringung des Auftraggebers notwendigen Besprechungen teilnehmen.
- Er stellt die benötigten Zugangsberechtigungen und Benutzerdaten für alle im Rahmen des Projektes benötigten Systeme unmittelbar nach Vertragsschluss bereit.
- Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehende Leistung, welche die Leistungserbringung von texTDesign beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und texTDesign alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
- Er wird, soweit nach Ermessen von texTDesign erforderlich, alle notwendigen Systeme auf technischer Ebene korrekt konfiguriert bereitstellen.
- Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Auftraggebers steht texTDesign eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu.
- texTDesign setzt in manchen Fällen Software/Dienste von Dritten ein. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Leistung von texTDesign in diesen Fällen nur erbracht werden kann, wenn der Auftraggeber diesen Bedingungen zustimmt. texTDesign wird jeweils auf diese Bedingungen im Angebot oder auf andere angemessene Art und Weise hinweisen.
§ 7 Bereitstellungs- und Lieferfristen, Lieferung
- Die Bereitstellungs- und Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der getroffenen Vereinbarung. Die Bereitstellungs- und Lieferfristen verlängern sich entsprechend, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
- Lieferungen erfolgen frei Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht mit dem Absenden bei texTDesign auf den Auftraggeber über.
- Gerät der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann texTDesign den entstandenen Leistungsausfall gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.
- Bei Eintritt von unvorhergesehenen Ereignissen, die von keiner Partei zu vertreten sind, verlängern sich die Lieferzeiten um den entsprechenden Zeitraum. texTDesign wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich unterrichten. In Fällen höherer Gewalt ist texTDesign von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Epidemien, Pandemien, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
- Kommt texTDesign mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn texTDesign eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist nicht einhält.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Bei Dauerschuldverhältnissen ergibt sich die Vertragslaufzeit aus dem jeweiligen Angebot.
- Die Verträge verlängern sich immer automatisch um die gleiche Laufzeit, wenn sie nicht fristgerecht von einer der Parteien gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Bei einem Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit, ist das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 90 Tagen zum Jahresende kündbar.
- Eine Kündigung muss in Textform erfolgen.
- Das Recht zur fristlosen außergerichtlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. texTDesign steht insbesondere dann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn der Auftraggeber mit der Entrichtung für zwei fällige monatliche Rechnungen oder bei mehreren fälligen monatlichen Rechnungen mit einem erheblichen Teil davon in Verzug ist.
- Bei einer Kündigung des Auftraggebers im Rahmen eines geschlossenen Werkvertrages, ist texTDesign berechtigt, unbeschadet dem Recht des Nachweises eines höheren Schadens, als pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % der Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, texTDesign nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
- Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abgaben zur Künstlersozialkasse, Zölle oder sonstige Abgaben hat der Auftraggeber zusätzlich zu tragen.
- Materialkosten wie Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenabspeicherung auf Dateiträgern wie CD-ROM etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind sowie die Kosten der Beauftragung von Dritten werden zusätzlich berechnet.
- texTDesign ist im Rahmen von länger andauernden Projekten berechtigt, Teilrechnungen über bereits erbrachte Leistungen zu stellen.
- Die Reisekosten sind vom Auftraggebern zu übernehmen. In der Regel werden als Reisekosten 0,30 € pro gefahrenen Kilometer oder die Kosten für eine Bahnfahrt in der 2. Klasse sowie Übernachtungskosten abgerechnet.
- Die Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig.
- Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber texTDesign in Textform zu erheben. Rechnungen von texTDesign gelten als vom Auftraggebern genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
- texTDesign ist berechtigt, dem Auftraggeber für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 7,50 € in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Durch diese pauschalen Schadensersatzanspruch werden darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von texTDesign nicht berührt.
- Die texTDesign ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten.
§10 Eigentumsvorbehalt, Rücktritt
- texTDesign behält sich bis zur vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber an allen gelieferten Gegenständen das Eigentum vor.
- texTDesign behält sich bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei einem Zahlungsverzug das Recht vor, nach erfolgter Mahnung und Hinweis auf die Folgen, von dem Vertrag zurückzutreten.
§11 Nutzungsrechte
- texTDesign kann mit Zustimmung des Auftraggebers auf Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung hierzu nur bei berechtigtem Interesse verweigern.
- Die vereinbarten Nutzungsrechte an den von texTDesign erbrachten/ausgelieferten Leistungen und/oder erstellten Werken gehen an den Auftraggeber erst mit vollständigem Zahlungseingang über. Bei wiederkehrenden Leistungen gilt diese Übertragung nur mit Zahlung der monatlichen Ansprüche. Gibt es keine gesonderte Nutzungsrechtvereinbarung in dem zu Grunde liegenden Angebot, so erhält der Auftraggeber grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes (außer Laufzeitverträge: zeitlich befristet auf Vertragslaufzeit) Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Verwendung.
- Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung eines Quellcodes, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
- texTDesign ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.
§12 Abnahme, Gewährleistung, Haftung
- Bei den von texTDesign zu erbringenden Werkleistungen (soweit ein Erfolg geschuldet ist) wird texTDesign dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistungen mitteilen und sie diesem zum Zwecke der Abnahme zur Verfügung stellen, und zwar durch Zusendung/Übergabe der Vertragsgegenstände und/oder der Dateien und/oder Installation an einem vereinbarten Standort.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und binnen zwei Wochen einen Mängelbericht in Textform mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel an texTDesign zu übermitteln.
- Als abgenommen gilt das Werk auch, wenn texTDesign dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Das Werk gilt im Übrigen – auch ohne formelle Abnahmeerklärung – als abgenommen, wenn der Auftraggeber das Werk produktiv nutzt.
- Einzelne Leistungen von texTDesign können Gegenstand von Teilabnahmen sein. Hat der Auftraggeber eine vorbehaltlose Teilabnahme erklärt, kann er eine Verweigerung der Gesamtabnahme nicht auf Mängel der entsprechend abgenommenen Teilleistung stützen, welche bereits im Zeitpunkt der Teilabnahme für ihn erkennbar waren und nicht gerügt wurden. Sollte der Auftraggeber trotz des endgültigen Scheiterns der Gesamtabnahme entsprechend abgenommene Teilleistungen produktiv genutzt haben, wird er texTDesign für die gezogenen Nutzungen einen angemessenen Wertersatz bezahlen
- texTDesign erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik und schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob texTDesign im Zusammenhang mit Programmierungem ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Der Umfang der jeweiligen Leistung richtet sich nach dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
- Bei Werkleistungen übernimmt texTDesign die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Vertrages vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr.
- Bei Kaufverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für gebrauchte Artikel wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
- Solange der Auftraggeber die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist texTDesign berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
- Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von texTDesign zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Auftraggebers verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Auftraggeber selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von texTDesign ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Auftraggeber kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
- Der Auftraggeber wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder texTDesign durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Auftraggeber mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von texTDesign zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Auftraggeber hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
- Jedwede Fehlermeldung muss mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten)
- Screenshot der Fehlermeldung, soweit möglich
- einen konkreten Testfall, damit der Fehler nachvollzogen werden kann,
soweit möglich
- eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann
- Remote-Zugangsdaten zum Testsystem, soweit möglich
- aussagefähigen Ansprechpartner zur Problemstellung
- Der Auftraggeber wird texTDesign bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
- Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von texTDesign durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können.
- Die Mängelbeseitigung durch texTDesign kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Auftraggeber erfolgen.
- Eine Selbstvornahme durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von texTDesign.
- texTDesign ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens drei Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. texTDesign ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
- texTDesign haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet texTDesign nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit nach Nummer 18 ist summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In diesen Fällen ist der Schaden jedenfalls auf die Deckungssummen der von texTDesign abgeschlossenen Vermögenshaftpflichtversicherung (500.000,00 €) begrenzt.
- Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet texTDesign insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von texTDesign.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§14 Veranstaltungsmanagement
- Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen erfolgen auf Grund eines vom Auftraggeber akzeptierten Konzeptes. Wesentliche Veränderungen der Veranstaltung werden mit dem Auftraggeber abgesprochen. Veranstalter ist immer der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Einhaltung von geltenden öffentlichen-rechtlichen Vorschriften bei Veranstaltungen eigenständig Rechnung zu tragen und gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen selbständig einzuholen und für die Sicherheit der Durchführung der Veranstaltung Sorge zu tragen.
- Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, eventuell erforderliche GEMA-Anträge selbst zu stellen und die anfallenden Gebühren entsprechend zu bezahlen.
- Der Auftraggeber ist grundsätzlich Veranstalter und haftet für die Erfüllung der Verträge, Vergütungen, Versicherungen und sonstigen Vereinbarungen im Rahmen der Veranstaltung.
- Sollte der Auftraggeber die Veranstaltung vor Durchführung stornieren, bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Gebühren, abzüglich der eingesparten Kosten verpflichtet.
§15 SEO/SEA/Direktmarketing/Social Media Marketing/Marketing/Pressearbeit
- Die vertraglich festgesetzten Leistungen von texTDesign stellen in den in der Überschrift genannten Bereichen lediglich Dienstleistungen dar; das bedeutet, dass nur deren Erbringung und gerade kein Erfolg geschuldet wird. Entsprechend garantiert texTDesign den Auftraggebern auf Grund der Abhängigkeit von den Suchmaschinen oder sonstigen Diensten Dritter keine bestimmten Positionen, einen bestimmten Traffic und oder die Aufnahme der Auftraggeberwebseite in Verzeichnisse oder sonstiges.
- texTDesign ist bei Ausfällen von Webseiten oder fehlender Verfügbarkeit der URL´s, auf die die Anzeigen verlinken, von dem Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Für hierdurch entstandene Schäden haftet texTDesign nicht, soweit kein eigenes Verschulden von texTDesign vorliegt. Darüber hinaus steht texTDesign in solchen Fällen ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen für entgangene Provisionen zu, soweit zwischen den Parteien provisionsbasierte Abrechnungsmodelle vereinbart wurden.
- Der Auftraggeber hat die empfohlenen On-Page-Maßnahmen umzusetzen sowie ein Analysetool mit Zugangsdaten auf seiner Webseite zu installieren, soweit diese Leistung nicht vereinbarungsgemäß on texTDesign geschuldet wirde.
- Der Auftraggeber trägt darüber hinaus die Alleinverantwortung dafür, dass er zum Einsatz der von ihm ausgesuchten Keywords, Texte und Bildmaterial berechtigt ist. Er prüft selbstständig, dass die verwendeten Keywords, Texte und Bildmaterial frei von den Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt texTDesign von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verwendung der Keywords, Texte und Bildmaterial und daraus folgenden Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei. Etwaige Regressansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
- Treten Probleme auf, die gegen die Richtlinien der Suchmaschinen verstoßen, ist der Auftraggeber nach Anleitung durch texTDesign verpflichtet, aktiv und fristgerecht an einer Lösung mitzuwirken.
- Der Auftraggeber verwendet die Leistungen von texTDesign nur für die vertragsgemäßen Zwecke.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, selbstständig seine Einstellungen und Daten regelmäßig zu sichern, soweit dies nicht zur vertraglich geschuldeten Leistung von texTDesign gehört.
- Der Auftraggeber räumt texTDesign ein auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Recht zur Nutzung seiner Marken und Unternehmenskennzeichen ein.
- Zudem räumt der Auftraggeber texTDesign ein zeitlich begrenztes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht in Bezug auf die Texte und/oder sonstigen Werke seiner Webseite oder sonstigen Portalen ein.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist texTDesign dennoch berechtigt die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen.
- Die von texTDesign für den Auftraggeber verwendeten Anzeigen, Keywords und Einstellungen in seinem Anzeigen-Konto (z.B. Google Ads, Bing Ads, Facebook, Instagram, Xing oder Linkedin Ads) sind vom Auftraggeber mit Hilfe des Änderungsprotokolls in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle 4 Wochen, auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
- Es steht im Ermessen von texTDesign, ob sie in den Kampagnen Bid-Management-Software einsetzt und von welchen Anbietern sie diese bezieht.
§16 Datenschutz, Schweigepflicht
- texTDesign ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Gleiches gilt für den Auftraggeber.
- texTDesign übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
- texTDesign ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§17 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von texTDesign abzuwerben oder ohne Zustimmung von texTDesign anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine von texTDesign der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
§18 Schlussbestimmungen
- Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von texTDesign.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.